Die elektronische Rechnung kommt. Und jetzt?
Das Wachstumschancengesetz wurde am 22. März 2024 durch den Bundesrat beschlossen und wird, unter anderem, auch neue Vorgaben zum elektronischen Rechnungsverkehr mit sich bringen. Mit eddyson haben Sie einen starken und verlässlichen Partner an Ihrer Seite, der Sie sicher durch die bevorstehenden Veränderungen führt. Wir bauen auf bestehenden Prozessen auf und gestalten gemeinsam den Weg in die Zukunft.
Aktuell bereiten wir ein schlüsselfertiges Modell für Sie vor, bei dem Sie aus verschiedenen Optionen die passende Lösung für Ihre Anforderungen auswählen können. In der Zwischenzeit stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und halten Sie stets auf dem neuesten Stand. Bei uns bekommen Sie geprüfte Informationen, die Ihnen Sicherheit geben - ohne Hysterie oder halbgare Lösungsansätze.
Sie haben Fragen zur E-Rechnung? Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und hilfreiche Antworten zu den Vorschriften und Anforderungen der E-Rechnung in Deutschland.
Neben unserem News Ticker haben Sie auch die Möglichkeit, über unseren Newsletter automatisch über die wichtigsten Entwicklungen informiert zu werden. Diese proaktive Kommunikation soll Ihnen die Last der Informationsbeschaffung erleichtern.
Sie haben Fragen rund um ihre aktuelle Lösung, fühlen sich bei Ihrem aktuellen Anbieter nicht gut aufgehoben oder suchen generell nach einer Lösung um ihre Rechnnungsprozesse zu digitalisieren? Kein Problem.
Ihre Fragen, unsere Antworten.
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und hilfreiche Antworten zu den Regelungen und Anforderungen der E-Rechnung in Deutschland. Erhalten Sie alle wichtigen Informationen, um gesetzeskonform zu bleiben und Ihre Rechnungsprozesse zu optimieren.
Ab dem 1. Januar 2025 sind alle inländischen Unternehmen verpflichtet, elektronische Rechnungen für inländische B2B-Umsätze nach neuen Vorgaben zu empfangen. Konkrete Details zu Übergangsfristen entnehmen Sie bitte dem BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2024 oder unsere Blog-Artikel zum Thema E-Rechung.
Ja, die Neuregelung gilt auch für Kleinunternehmer. Dies gilt jedoch nur, wenn der Gesamtumsatz im Sinne des § 19 UStG des rechnungsausstellenden Unternehmers im vorangegangenen Kalenderjahr mehr als 800.000 Euro betragen hat. Bei einem geringeren Gesamtumsatz kann bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2027 eine Rechnung auch über einen bis dahin ausgeführten Umsatz als sonstige Rechnung ausgestellt und übermittelt werden.
Es ist ratsam, sich auch als Kleinunternehmer frühzeitig mit dem Thema zu befassen.
Das zu verwendende Format einer E-Rechnung kann grundsätzlich zwischen Rechnungssteller und Rechnungsempfänger vereinbart werden. Allerdings kann der Rechnungsempfänger nicht nur ein Empfangsformat bestimmen. E-Rechnungen, die sich im definierten rechtlichen Rahmen bewegen, dürfen nicht abgelehnt werden.
Der Gesetzgeber hat mit dem BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2024 bekannt gegeben, dass das EDI-Verfahren | EDIFACT auch über die Übergangsfrist hinaus Gültigkeit haben wird. Dies gilt nur, sofern eine korrekte und vollständige Extraktion der nach dem Umsatzsteuergesetz erforderlichen Informationen aus der E-Rechnung möglich ist.
Das strukturierte elektronische Format einer E-Rechnung kann gemäß § 14 Abs. 1 Satz 6 Nr. 2 UStG zwischen Rechnungsaussteller und Rechnungsempfänger individuell vereinbart werden. Dabei kann das gewählte Format von den Vorgaben der Norm EN 16931 abweichen, solange es mit dieser interoperabel ist und die korrekten und vollständigen Informationen nach dem UStG enthält:
Für Nutzer und Anbieter von EDI-Verfahren | EDIFACT bedeutet dies eine klare Bestätigung, dass diese weiterhin gültig sind, sofern die erforderlichen Informationen korrekt übermittelt werden.
Als nächsten Schritt sollten Sie prüfen, ob Ihre bestehenden EDI-Prozesse bereits alle relevanten Anforderungen erfüllen oder ob Anpassungen notwendig sind.
Das Format einer E-Rechnung kann grundsätzlich zwischen Rechnungssteller und Rechnungsempfänger vereinbart werden. Dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich, sofern eine der gesetzlich definierten Varianten verwendet wird.
Es ist daher sinnvoll und ratsam, sich auf alle zulässigen Rechnungsformate einzustellen.
Als Kunde von eddyson sind Sie bestens vorbereitet, da wir alle möglichen Standards abdecken.
Nein, dies ist nicht erforderlich. Internationale Intercompany-Rechnungen sind von den Vorgaben nicht betroffen. Die neuen Regelungen zur obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung gelten derzeit nur für inländische B2B-Umsätze zwischen inländischen Unternehmen.
Als deutsches Unternehmen versenden Sie Rechnungen ins Ausland wie bisher, denn die neuen Regelungen zur obligatorischen elektronischen Rechnung gelten aktuell nur für Umsätze zwischen inländischen Unternehmen.
Ob also eine ZUGFeRD-Rechnung in Italien akzeptiert wird, hängt vom individuellen Empfänger ab und unterliegt keinen weiteren neuen Regularien.
Ja, eddyson ist schon seit langem Peppol-fähig und Access Point für jedes Unternehmen.
Wenn Sie bereits Kunde von eddyson sind und eine neue Version von XRechnung verfügbar ist, stellt Ihnen eddyson das Mapping auch direkt in der neuen Variante auf der eddyson Plattform zur Verfügung. Mögliche inhaltliche Erweiterungen zwischen Ihrem System und der eddyson Plattform werden in diesem Zuge umgesetzt.
Als zusätzlichen Service überwachen wir den Umstellungszeitraum und kümmern uns darum, dass Sie immer über die aktuelle Variante der jeweiligen Landesanforderung verfügen.
Als Rechnungssteller erfolgt die Umstellung im Rahmen der vorgeschriebenen Übergangszeit auf Wunsch oder gegen Ende des Zeitraums automatisch. Als Rechnungsempfänger unterstützen wir in der Übergangszeit alle Varianten. Nach Ablauf der jeweiligen Fristen werden ältere Varianten automatisch abgelehnt.
eddyson ist in diesem Kontext nur Erfüllungsgehilfe und handelt in Ihrem Auftrag. Es ist dazu keine Zustimmung der Empfängerpartei erforderlich.
Gerne stimmen wir uns zeitnah mit Ihnen ab, um die individuelle Situation zu beleuchten. Vereinbaren Sie gerne einen Termin.
Nein, nicht jeder Kunde muss sich mit eddyson verbinden. Wenn Sie unser Kunde sind, versenden wir für Sie aktiv die Rechnungen im richtigen Format auf einem allgemein gültigen Weg. Eine Anbindung ist dann nicht erforderlich. Dies gilt entsprechend auch umgekehrt für Lieferanten-Rechnungen, die wir für Sie empfangen und inhaltlich für Ihr jeweiliges System aufbereiten.
eddyson prüft sowohl beim Versand als auch Empfang, ob der konkrete Beleg alle steuerrechtlichen Informationen enthält und im Sinne der dazugehörigen Gesetzgebung konform ist.
Unsere Kunden haben die Möglichkeit weitere eigene Prüfungen zu hinterlegen, um die sonstige Datenqualität zu erhöhen.
Weiterhin ist auch eine Rechnungsvisualisierung verfügbar, die es ermöglicht die Daten in lesbarer Art und Weise bereit zu stellen.
Durch Wiederverwendbarkeit und Harmonisierung stellen wir eine kurze Anbindungszeit sicher. Die Standards (z.B. XRechnung, ZUGFeRD) sind schon heute verfügbar und im Einsatz, genauso wie die Übertragungsprotokolle.
Wir schalten gern die für Sie relevanten Standards und Übertragungswege für Ihre Kunden / Lieferanten frei. Wichtig ist, dass wir uns mit Ihnen zu den Inhalten der Rechnungen abstimmen, damit diese für Sie im führenden buchhalterischen System auch vollständig sind.
Grundsätzlich ist aber wichtig zu beachten, dass EDI und E-Invoicing nicht die gleichen Abläufe bei der Anbindungsabwicklung hat.
Dies gibt uns auch die Möglichkeit unsere Kunden und Interessenten mit vielen Varianten von Self-Service zu versorgen, um die Herausforderung zu meistern.
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